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U.S. Corporationen (U.S.-AGs)
für Europäer
Unsere U.S. Rechtsanwälte gründen und betreuen U.S.Corporationen in
den rechts- und steuergünstigsten U.S. Staaten (leider können wir
Delaware nicht mehr empfehlen) fuer europäische Klienten. Unseren
Klienten bieten wir u.a. Telefon- und Faxdienste mit Eintragung in
U.S. Telefonbüchern (auch von der Auskunft erfragbar) und
Umschaltung auf die heimischen Telefon- und Faxgeräte,
Postweiterleitung, U.S. Bankkonten, Mitgliedschaft in der U.S. Industrie- & Handelskammer
(Chamber of Commerce), legale persönliche Namensänderung durch U.S.
Oberlandesgericht, offizielle U.S. Steuernummern, U.S. Bürger, die
zur Gewährleistung der Anonymität der Corporationsbesitzer als
Treuhandpräsident auftreten können, sowie Immigrations- und
Kapitalisierungsdienste (Venture Capital, Börsenzutritt, NASDAQ/OTC
Markt) und U.S. Steuer- und Rechtsberatung in strengster
Vertraulichkeit, und Sie können uns jederzeit aus ganz Europa unter
einer unserer gebührenfreien Nummern direkt in Kalifornien erreichen!
Für eine Beschreibung der vielen interessanten Vorteile einer U.S.
Corporation fuer Europäer scrollen Sie bitte nach unten, oder
klicken Sie bitte oben rechts die Dienstleistungen oder Fragen &
Antworten Tasten. Für komplette Informationen inkl. unserer
gebührenfreien Telefonnummern, erfragen Sie bitte unser kostenloses,
80-seitiges, deutschsprachiges Informationshandbuch (auch erhältlich
auf Englisch oder Französisch) indem Sie oben die Freies Handbuch
Taste klicken. Das Informationshandbuch geht dann sofort nach
Empfang Ihrer Anfrage an Ihre Postadresse per Luftpost ab.
Falls Sie uns telefonisch (wir sprechen Deutsch) erreichen wollen,
sind unsere Bürostunden von 8-15 Uhr kalifornischer Zeit (also 17-24 Uhr europäischer Zeit). Unsere Broschüre enthält sämtliche
gebührenfreien Telefonnummern, über die Sie uns aus allen Ländern
kostenlos erreichen können.
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Haftungsschutz |
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Als Besitzer oder
Direktor einer U.S. Corporation kann man für seine geschäftlichen
Verpflichtungen und Tätigkeiten (oder Fahrlässigkeiten) persönlich nicht
haftbar gemacht werden. (Wir brauchen Ihnen sicherlich nicht auszumalen,
wie ein derartiger Haftungsschutz unter Umständen ein ökonomischer
Lebensretter sein kann.) Dies ähnelt dem Haftungsschutz einer AG (Bei
einer GmbH haftet man immer noch mit seiner persönlichen Einlage.)
Leider ist aber eine AG - Gründung recht aufwendig (Beispielsweise muss
man in Deutschland ein Minimumkapital von 50.000 Euro vorweisen können und ist während der zweimonatigen
Gründungsprozedur persönlich unbeschränkt haftbar). Das ist einer der
Gründe, weshalb die meisten Geschäftsleute eine AG-Gründung scheuen. Das
ist natürlich bedauerlich, denn - abgesehen von den Kosten einer AG-Gründung-
gibt es viele schlagende Argumente (selbst gegenüber einer GmbH-Gestaltung),
seine Geschäfte unter dem Schutzmantel einer Aktiengesellschaft zu
führen.
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Steuerminderung |
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Es
ist nicht allgemein bekannt, dass Amerika für Ausländer quasi ein
Steuerparadies geworden ist. Z.B. beträgt die U.S. Corporation
Einkommensteuer (Federal Corporate Income Tax) für aktive Corporationen
nur 15% bei Nettogewinnen bis zu $50.000. Die Steuer steigt dann
progressiv an bis zum Höchstsatz von 34%. Erst nach Nettogewinnen von $10 Millionen geht es
auf 36%. Weiter: Es gibt (in den von uns empfohlenen Staaten) keine
Körperschafts-, Umsatz-, Vermögens-, Mehrwert- oder Gewerbesteuern.
Hierbei ist allerdings zu beachten, dass sich all dies nur auf Steuern
der U.S. Bundesregierung (Federal Taxes) bezieht, alle einzelnen
Bundesstaaten ausserdem noch zusätzliche Steuerbedingungen haben. Diese
kann man aber mit einer zusätzlichen Adresse im
landes-einkommensteuerfreien Nevada vermeiden. Wenn Sie
bedenken, dass eine Aktiengesellschaft z.B. in Deutschland für ihre
Nettogewinne über 50% Einkommensteuer zahlen muss neben der
Gewerbesteuer, dann sollten unsere Steuersätze doch recht attraktiv
klingen. Ob sich eine Corporation steuermässig für Sie lohnt, ist
also nichts als ein reines Rechenexempel.
Wie kann man als
Europäer mit einer U.S. Corporation Steuern sparen? Natürlich fördern
wir keine Illegalitäten: Unsere Empfehlungen dienen nicht der
Steuerhinterziehung sondern lediglich der völlig legalen
Steuerminderung. Hierzu ist es notwendig, dass die U.S. Corporation
nicht nur eine Briefkastengesellschaft, sondern eine juristisch korrekt
konzipierte, im Handelsregister des jeweiligen U.S. Bundesstaats
eingetragene Firma mit U.S. Steuernummer, U.S. Telefonnummer, U.S.
Strassenadresse (nicht P.O. Box), U.S. Bankverbindungen und einem U.S.
Direktorium ist. Wenn diese Voraussetzungen bestehen, gibt es viele
interessante Möglichkeiten zur Steueroptimierung:
Beispielsweise
könnte die U.S. Corporation dazu benutzt werden, aus den USA Rechnungen
an Ihre Kunden auszustellen Die Corporation kassiert dann die Rechnung
und zahlt Ihrer Firma in Europa gerade genug um Ihnen einen minimalen
Nettogewinn zu erlauben. Der Hauptgewinn wird dann von der Corporation
zu den günstigeren U.S.-Steuersätzen versteuert.
Eine andere
Möglichkeit, Steuern zu sparen, besteht, wenn Sie Ihre Corporation als
Lieferanten benutzen. Die Corporation kauft Ihre Waren, Güter oder
Dienstleistungen von Ihren bisherigen Lieferanten und verkauft sie für
einen derart hohen Preis an Sie weiter, dass Ihnen zu Hause nicht viel
steuerpflichtiger Profit beim Weiterverkauf bleibt. In allen diesen
Fällen hat nur die U.S. Corporation einen Gewinn gehabt, welcher dann
hier zu den niedrigen U.S. Steuersätzen versteuert wird. Ein weiterer
Vorteil ist, dass man von den U.S. Steuerbehörden nur drei Jahre für
eine normale Steuerprüfung erfassbar ist (nicht zehn Jahre, wie in
Europa).
Beim Verkauf von
Immobilien kann man die Versteuerung des Gewinns vermeiden. Hierfür
gründet man eine U.S. Holding, also eine Muttergesellschaft, und für
jede Immobilie eine Tochter-Corporation (das lohnt sich natürlich nicht
beim Verkauf von Gartenlauben). Die Immobilie wird vor dem Verkauf im
Grundbuch auf den Namen der Tochter-Corporation eingetragen. (Dies ist
sogar im deutschen Grundbuch möglich, wo das Finanzamt nach
Sicherstellung der Grunderwerbssteuer verpflichtet ist, die
Unbedenklichkeitsbescheinigung zu erteilen (vgl. BHF, Beschl. vom
12.6.1995 = RIW 1996, 85 ff.) Beim Weiterverkauf geschieht im Grundbuch
gar nichts, weil nicht die Immobilie, sondern die Corporation verkauft
wurde. Auch passiert steuerlich nichts, weil das Geld für den Verkauf
von der U.S. Mutter-Corporation eingestrichen wurde.
Falls Sie Ihr
schwerverdientes Geld nicht auf den Euro, sondern lieber auf den Dollar
umtauschen, und das Geld im Ausland sicher legen wollen, aber den
diversen Investitionsangeboten nicht ganz trauen, investieren Sie Ihr
Geld (oder sonstigen Besitz) doch in Ihre eigene Corporation. Die
Corporation erteilt Ihnen dafür Aktien. Für diese Aktien ist keine
Gewinnsteuer zu zahlen, und die Corporation muss auf das eingezahlte
Kapital keine Einkommensteuern bezahlen.
Es gibt also schon
viele Möglichkeiten, mit einer U.S. Corporation Steuererleichterungen zu
realisieren, nur muss es richtig - und natürlich auch legal - angepackt
werden. Falls man auch die U.S. Besteuerung mindern will, besteht sogar
hierfür eine Möglichkeit durch Nutzung einer Offshore Holding
Corporation. Allerdings klappt all dies nur, wenn die Corporation auch
für Ihre Zwecke richtig aufgesetzt worden ist. Es reicht nicht, sich
schnell eine U.S. Corporation von einem Feld-, Wald- und Wiesen-Gründer
zu kaufen, dem nicht bekannt ist, dass man in Europa, wie z.B. in
Deutschland, auch mit einer U.S. Corporation unter Artikel 10 der
Abgabenordnung steuerpflichtig werden kann. Nach deutschem und auch
EU-Recht ist es nicht ausschlaggebend wo eine Firma ihren
handelsgerichtlichen oder handelsregisterlichen Sitz hat. Die
Steuerpflicht entsteht vielmehr an dem Ort, an dem die massgeblichen
geschäftlichen Entscheidungen getroffen werden. Da aus regulären U.S.
Corporationsverfassungen üblicherweise nicht spezifisch hervorgeht, wo
die Willensbildung stattzufinden hat, zahlen die Kunden unserer
Konkurrenz früher oder später leider doch die heimischen Steuern.
Unseren Klienten passiert das natürlich nicht, da aus den von unseren
Anwälten aufgesetzten Corporationsdokumenten juristisch hieb- und
stichfest hervorgeht, dass der für die Geschäftsleitung massgebende
Wille innerhalb der USA enstanden ist. Dies setzt allerdings auch voraus,
dass die Corporation ihre Firmenadresse mit eigenem Telefonanschluss in
den USA hat. Hat sie das nicht, kann das möglicherweise unangenehme
Folgen haben. (So wurde vor kurzem durch das Oberlandesgericht
Düsseldorf dem deutschen Besitzer einer Delaware Corporation der Schutz
seiner Corporation analog des Paragraphen 11 Abs. 2 GmbHG, Abs.1 Satz 2
AktG aberkannt und er für die Tätigkeiten der Corporation persönlich
haftbar gemacht, weil seine Corporation keine im U.S. Telefonbuch
eingetragene Telefonnummer und Adresse hatte (OLG Düsseldorf, Urteil vom
15.12.1994 -6U 59/94).
Derartige
Schwierigkeiten können durch unsere Telefon- und Faxdienste vermieden
werden, bei welchen die Telefonnummer und Adresse der Corporation nicht
nur auf dem Briefpapier, sondern auch im Telefonbuch eingetragen und von
der Auskunft erfragbar ist. Auch wäre ein Beitritt zu der amerikanischen
Industrie & Handelskammer (Chamber of Commerce) zu empfehlen.
Wie bekomme ich mein
Geld wieder von der Corporation zurück?
Sie können sich Ihr
Geld als Gehalt auszahlen lassen, oder die Corporation kann Ihnen
Immobilien, Yachten, Autos, u.ä kaufen. Oder Sie können von der
Corporation ein steuerfreies Darlehen aufzunehmen, welches Sie - da Sie
mit dem Eigentümer der Corporation bestens vertraut sind (Sie sind’s ja
selbst) - zu äusserst günstigen Bedingungen zurückzahlen können. Allerdings
ist die Einkommensteuer für Dividenden nur 15% (sehr attraktiv für
Investoren).
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Anonynimität |
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Natürlich fördern wir nicht die Steuerhinterziehung oder
sonstige kriminelle Tätigkeiten. Aber es gibt triftige Gründe, aus
welchen man anonym bleiben muss. In den von uns empfohlenen U.S. Staaten
kann man als Eigentümer (also Aktienhalter) einer Corporation anonym
bleiben. Nur die Direktoren und Funktionäre (also President, Vice
President, Secretary) der Corporation werden amtlich erfasst. Hierfür
kann der Präsident auf Wunsch von uns gestellt werden. Dieser Präsident
vertritt dann rein formell die Corporation, hat aber keinerlei
Befugnisse hinsichtlich der Aktivitäten der Corporation. Befugnis hat
nur der tatsächliche Aktieneigentümer, der aber anonym bleiben darf.
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Vermögensschutz |
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Falls Sie sich
beispielsweise gegen aufdringliche Gläubiger, den Fiskus oder
entfremdete Ehepartner schützen möchten, kann die Corporation als
Besitzer Ihrer Wertobjekte wie Boote, Flugzeuge, Immobilien oder
Bankkonten auftreten, ohne dass Ihr Name als tatsächlicher Besitzer
preisgegeben wird. Das schließt für Sie natürlich die Nutzung dieser
Güter nicht aus: Sie leasen einfach zu Bedingungen, die für Sie optimal
sind (da Sie die ja selbst formulieren können) von Ihrer Corporation
diese Gegenstände. Nach gleichem Prinzip kann Ihre Corporation auch als
Besitzer Ihrer heimischen Firma auftreten und es Ihnen erlauben, als
tatsächlicher Besitzer anonym zu bleiben.
Übrigens: In den USA
werden europäsche Gerichtsurteile gegen eine U.S. Corporation nicht
anerkannt und sind nicht vollstreckbar. (Der böse Gegner wäre hierfür
gezwungen mit einem sehr aufwendigen und langwierigen U.S.-Gerichtsverfahren
ganz von vorne anzufangen.) Auch ist in den USA eine U.S. Corporation
bei Immobilienverkäufen von der Quellensteuer, die normalerweise auf von
Ausländern getätigte Immobilienverkäufe erhoben wird, befreit.
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Entfall von Erbschaftssteuer |
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Man kann die 37%
Erbschaftssteuer (die in 2008 in Deutschland erhöht wird) vermeiden, indem man zu seinen Lebenszeiten die
Aktienanteile der Corporation an seine Erben verteilt. Hierbei wäre die
Erstellung von Preferred Stock (Vorzugsaktien) zu erwägen, um die unter
Frage "Kann man seine Corporation an die anderen Aktionäre verlieren?" -
beschriebene Situation zu vermeiden. Da eine Corporation bei Todesfall
des Besitzers nicht erlischt, kann sie ohne Unterbrechung weitergeführt
werden.
Auch kann man sich
im Namen der Corporation ein Bankschließfach einrichten, in welches im
Todesfalle weder Gläubiger noch Behörden Einsicht haben würden (Hier
könnte man z.B. auch seine Aktienanteile oder sonstige Wertpapiere
aufbewahren).
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U.S. Immigration |
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Wenn man Fuß in Amerika
fassen will, hat man als Corporationsbesitzer viele Vorteile gegenüber
normalen Immigrationsanwärtern. Realistisch gesehen gibt es nämlich zur Zeit
nur zwei Möglichkeiten, relativ problemlos in die USA einzuwandern. Und zwar
muss man entweder einen U.S. Staatsbürger heiraten oder man muss unter
Public Law 101-649 in der Lage sein, eine Million Dollar investieren zu
können, womit unter anderem mindestens zehn Arbeitsplätze für Amerikaner
geschafft werden müssen. Falls man aber eine Million nicht ganz parat haben
sollte und einem die bereits vorhandenen Ehegatten möglicherweise eine
weitere Heirat in den USA übelnehmen würden, sind die Einwanderungschancen
in die USA mit wenigen Ausnahmen sehr dünn. Nur mit einer
Corporationsgründung steht es immer noch im Rahmen der Möglichkeit, eine
Einwanderung zu verwirklichen. Man fängt an, indem man als
Corporationsbesitzer eine zeitbeschränkte Aufenthaltsgenehmigung für
geschäftliche Zwecke beantragt. Es geht hierbei anfangs um das B1 Visum,
welches verhältnismäßig einfach zu bekommen ist und mit welchem man eine
Aufenthaltserlaubnis von 3 bis 24 Monaten erhalten kann. Nachdem die
Corporation für ein Jahr aktiv ist, kann das L1 Visum beantragt werden.
Hierfür sind Aufenthaltsgenehmigungen bis zu sieben Jahren möglich. Dies
schließt für dieselbe Zeitspanne automatisch das L2 Visum für Ihre
Angehörigen mit ein, mit welchem Ihre Kinder sogar hier zur Schule gehen
können. Hierfür müssen Sie nachweisen können, dass Sie in der Lage sind,
Ihre Familie in den USA finanziell zu unterhalten. Das versteht sich
natürlich von selbst. Die Corporation muss erfolgreich sein. Mit dem L1
Visum hat man die Gelegenheit, sich lange genug in den USA aufzuhalten, um
sich auf die amerikanischen Verhältnisse einzustellen. Auch hätte man genug
Zeit, evtl. seinen Angestelltenkreis zu erweitern, um letztendlich doch für
die Investorenkategorie mit seinen zehn Angestellten zu qualifizieren, ohne
erst eine Million auf den Tisch gelegt zu haben. Als L1 Visum-Besitzer hat
man auch Vorrang, über Nicht-Geschäftsleute die sogenannte "Green Card" zu
bekommen (dies ist der Personalausweis eines Einwanderungsberechtigten).
Schon nachdem man das L1 Visum nur für ein Jahr besessen hat, darf man die
"Green Card" beantragen. Bei den hierfür erforderlichen Formalitäten können
Sie unsere Anwälte unterstützen.
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Geschäftlicher Neustart |
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Jeder, der irgendwann mal
geschäftliches Pech gehabt hat, weiß wie schwierig es ist, wegen negativer
Informationen von Banken und Schufa wieder auf die Beine zu kommen. Mit
einer U.S. Corporation kann man frisch von vorne anfangen und dazu noch
anonym bleiben. Mit dem Bankkonto der Corporation kann man sämtliche
Geldbewegungen durchführen, und man kann als Corporationsbesitzer sogar
amerikanische Kreditkarten (Visa & Mastercard) bekommen. Auch kann man sogar
die Aktien der neuen Corporation benutzen um die Gläubiger abzufinden.
Selbst wenn man keine GmbH mehr führen darf, kann die Corporation als
Gesellschafterin dieser GmbH auftreten. Die Corporation kann auch den Namen
einer Person tragen, wie z.B. Heinrich Meier, Inc., oder Dr. Siegmund Freud,
Inc., oder Ihren eigenen Namen und in diesem Namen auch ein Bankkonto und
eine U.S. Steuernummer führen. Das würde beispielsweise bedeuten, dass Sie
plötzlich wieder in Ihrem Namen (mit dem Nachtrag Inc.) u.a. neue Geschäfte
machen, neue Unternehmen anfangen, Kreditkarten haben und Darlehen aufnehmen
können, für welche nicht Sie sondern die Corporation haften würde. Sollten
Sie darüber hinaus Interesse haben, Ihren eigenen Namen offiziell durch ein
amerikanisches Oberlandesgericht geändert zu bekommen, können Ihnen unsere
Anwälte auch hierbei behilflich sein. In diesem Namen bekommen Sie zwar
immer noch keinen U.S.-Reisepass, aber man bekommt damit in den USA
Kreditkarten, einen Führerschein (gilt hier als Ausweis) u.ä wofür die US.
Staatsbürgerschaft nicht erforderlich ist.
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Kapitalisierungen |
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Im
vorweg möchten wir hierzu sagen, dass - genau wie in Amerika kein
Gold auf den Straßen liegt - eine U.S. Corporation (trotz
Behauptungen mancher betrügerischer Mitanbieter) keinesfalls eine
automatische Geldherstellungsmachine ist. Obwohl in den (von uns
empfohlenen Staaten) das Stammkapital nicht eingezahlt zu werden
braucht, und man sich beispielweise von uns schon für $2.000 eine
$100.000 Corporation gründen lassen kann, kann man nicht erwarten
die Aktien dieser Corporation bei einer Bank als Sicherheit zu
hinterlegen, sie zu 50% zu beleihen und sich dann ganz schnell
$50.000 in die Matratze zu schieben. Das klappt erst, wenn man die
Corporation werthaltig gemacht hat. D.h. man muss zuerst gewisse
Werte wie Erfindungen, Patente, seine heimische GbR oder GmbH,
Immobilien o.ä. auf die Corporation übertragen. Sobald die
Corporation werthaltig ist, kann sie wie folgt kapitalisiert werden:
a) durch Aktienverkauf
b) durch Bankdarlehen
c) durch Venture Capital
a) Kapitalisierung durch Aktienverkauf
Eine Corporation (die werthaltig gemacht worden ist) kann ihre
Aktien, die einen mathematisch genau festgelegten Anteil an der
Firma darstellen, als Sicherheit für Darlehen hinterlegen oder als
Gegenwert für Investitionen verkaufen. (Im Vergleich hierzu kann
eine Firma, wie z.B. eine GmbH, keine Aktien ausstellen und somit
weder Kreditgebern noch Investoren eine Anspruchsberechtigung bieten,
die konkret und trotzdem simpel ist.) Eine U.S. Corporation kann
ihre Aktien an Investoren in der ganzen Welt verkaufen, wobei es
allerdings bei Verkäufen innerhalb der USA gewisse Beschränkungen
seitens der Securities & Exchange Commission (SEC - U.S.
Börsenbehörde) gibt. Das bedeutet, dass man seine Aktien ohne
Genehmigung an nicht mehr als 35 Investoren verkaufen darf. Wenn man
sich sein Kapital durch einen unbeschränkten öffentlichen
Aktienverkauf in den USA beschaffen will, muss dieser Aktienverkauf
von der SEC in Washington genehmigt werden. Allerdings ist dieser
Vorgang nicht billig. Schon die reinen Anwalts- und
Wirtschaftsprüferkosten für eine S-1 Börsengenehmigung für
Kapitalisierungen von unter $7,5 Millionen sind rund $100.000 und
liegen bedeutend höher bei Kapitalisierungen von mehr als $7,5
Millionen. Hiermit können Sie gerne einen unserer mit der Materie
vertrauten Anwälte und Wirtschaftsprüfer beauftragen (allerdings
nicht mit dem Verkauf der Aktien). Die Aktien können nur von der
Corporation selbst oder von Börsenmaklern, mit denen wir Sie in
Verbindung setzen können, auf Provision verkauft werden. Obwohl die
großen, bei allen Börsen zugelassenen Maklerfirmen in der Regel
nicht an dem Aktienverkauf von Neu-Corporationen interessiert sind,
es sei denn, es steckt viel Geld ($50-$100 Millionen) hinter der
Corporation, oder die Corporation hat etwas sehr Interessantes, wie
z.B. ein Patent auf ein Perpetuum Mobile, zu bieten, ist der
Börsenzugang neuerdings seitens der U.S. Securities & Exchange
Commission erleichtert worden. Seit dem 22. August 1997 kann nämlich
eine Corporation, die mindestens seit einem Jahr besteht und u.a.
einen Wert von $4 Millionen hat (man macht das indem man z.B. seine
heimische GmbH auf die Corporation überträgt), bereits 300
Aktienhalter hat und mindestens $5 Millionen Kapital benötigt, bei
der NASDAQ, eine der größten Börsen der Welt, eingetragen werden.
Die Aktien der Corporation werden dann von U.S. Maklern auf
Provision über ein Electronic-Bulletin-Board verkauft.
Falls die Corporation anfangs noch nicht ganz $4 Millionen wert ist,
was z.B. bei Investment-Corporationen, also Corporationen die das
Kapital ihrer Aktionäre gewinnbringend in diversen Projekten anlegen,
anfangs meistens der Fall ist, kann sie dennoch ihre Aktien - nach
SEC Genehmigungserteilung - selbst über die amerikanischen
Finanzzeitungen dem Publikum anbieten. Hierfür benötigt die
Corporation ein Office mit Angestellten innerhalb der USA (oder
Europa), um Prospekte ausschicken und Aktienkaufsbestellungen
entgegennehmen zu können. Sobald die Corporation beweisen kann ihre
erste Million Dollar in Aktien selbst verkauft zu haben, kann der
Verkauf der restlichen Aktien über die NASDAQ in die Wege geleitet
werden.
Ein derartiger Neu-Zugang an die Börse wurde voriges Jahr von über
500 U.S. Corporationen durchgeführt (hier nennt man das IPO -
Initial Public Offering), wobei sich der Wert der Aktien dieser
Corporationen im Durchschnitt sofort auf 169% erhöhte. Hätte Ihnen
eine dieser Corporationen gehört, können Sie sich am folgenden
Beispiel ausmalen, was Ihre Verdienstspanne gewesen sein würde:
Gesetzt den Fall, Sie hätten die ABC Corporation mit einer
Genehmigung für die Erteilung von 10 Millionen Aktien á $10
gegründet und die Corporation an die NASDAQ Börse gebracht (und
natürlich die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt). Von
diesen Aktien hätten Sie sich selbst beispielsweise eine Million
Aktien ausgestellt (da Ihnen die Corporation ursprünglich als
Gründer gehört, hättte Sie das nichts gekostet), und neun weitere
Millionen Aktien auf der Börse zum Verkauf angeboten. Der Wert
dieser Aktien wäre dann auf $26,90 pro Aktie gestiegen. Obwohl die
hierfür eingehenden Gelder der Corporation gehört haben würden,
würde Ihr persönlicher und beträchtlicher Gewinn dadurch erzielt
worden sein, Ihre eigenen $10 Aktien plötzlich zu dem Kurswert von
$26,90 verkauft haben zu können. Somit hätten Sie in diesem Beispiel
einen Gewinn von $16,9 Millionen erzielt. Wie gesagt, 169% war ein
Durchschnittsprozentsatz, d.h. manche haben natürlich nicht ganz so
viel verdient, aber viele noch bedeutend mehr (z.B. Red Hat - Linux
hatte im November 1999 eine Werterhöhung von über 800% gehabt).
Wir möchten allerdings betonen, dass - obwohl wir natürlich daran
interessiert sind, Aufträge für die Bearbeitung von SEC
Aktienverkaufsgenehmigungen in den USA zu erhalten - wir angesichts
der hohen Kosten einer U.S.Börsengenehmigung
immer empfehlen zu allererst das Interesse der Investoren zu testen,
indem man die Aktien in Europa über Anzeigen in den großn Zeitungen
wie z.B. Frankfurter Allgemeine oder Die Welt, oder Finanzzeitungen
wie z.B. International Wallstreet Journal oder International Herald
Tribune anbietet. Allerdings ist hierbei Sorge zu tragen nicht gegen
die heimische Gesetzgebung zu verstoßen. Z.B. muss man in
Deutschland unter dem Wertpapier-Verkaufsprospektsgesetz in der
Fassung vom 26. Juli 1994 (BGB I.S. 1749) gem? Paragraphen 1, 8 und
9 ein Verkaufsprospekt anfertigen und davon ein Exemplar beim
Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Lurgiallee 12, D-60439
Frankfurt/Main, hinterlegen. Wir können Sie gerne an eine in diesem
Gebiet erfahrene Firma in Deutschland verweisen, die Ihnen Ihren
Prospekt professionell aufsetzen kann.
b) Kapitalisierung durch Bankdarlehen
Es gibt in den USA (ohne Filialen) insgesamt 24.437 Banken und
Sparkassen mit einem Gesamtkapital von über 50.000 Billionen Dollar.
Das sind fast doppelt soviele Banken wie in der ganzen restlichen
Welt. Mit einer derartigen Konkurrenz zwischen Geldgebern, ist es
verständlich, dass das Kreditklima in den USA bedeutend günstiger
als sonstwo in der Welt ist. Natürlich sind nicht alle dieser Banken
für internationale Vorhaben ansprechbar. Hierfür kommen in der Regel
nur Banken mit internationalen Abteilungen in Frage. Da es aber mehr
als 1000 U.S. Großbanken mit internationalen Abteilungen gibt, sind
die Darlehensaussichten auch für Auslandsprojekte einer U.S.
Corporation ausgezeichnet. Da sich aber U.S.Banken nicht an
Unternehmen beteiligen dürfen, handelt es sich bei Kapitalisierungen
durch U.S. Banken nicht um eine Investition, sondern um die
Erteilung von Darlehen, wofür die Corporation auch die
entsprechenden Sicherheiten (Collateral) bieten muss, welche in
vielen Fällen nicht von neuen Corporationen erbracht werden können.
(Hierbei wäre übrigens ganz dringlich, von den Diensten gewisser
Anbieter abzuraten, die unter anderem behaupten, Ihnen durch Aktien
abgesicherte Kredite von U.S. Banken besorgen zu können. Ohne
Sicherheiten geht das nicht, selbst wenn angeblich
Rentenversicherungen oder ein Teil des Kapitals zur Selbsttilgung
bei der Bank hinterlegt werden sollen. Es handelt sich bei
derartigen Angeboten um nichts als Betrug.) Wenn man allerdings die
entsprechenden Sicherheiten vorweisen kann (die Erforderungen
hierfür sind bei allen Banken unterschiedlich), kann sich eine
Corporation ohne weiteres von U.S. Banken durch Darlehen
kapitalisieren lassen.
Falls es an Sicherheiten mangelt, gibt es in den USA staatlich
geförderte Darlehensprogramme durch die Import Export Bank of the
United States. Sollten Sie in der Lage sein, mittels Ihrer U.S.
Corporation Exporte in das Ausland zu tätigen (also beispielsweise
auch nach Deutschland), würde Ihnen die Import Export Bank of the
United States Finanzierungen für den Kauf von Rohmaterialien oder
auch Fertigprodukten oder die Material- und Arbeitskosten für deren
Herstellung garantieren können. Die Minimum Darlehenssumme ist
$850.000 und man muss ein Jahr erfolgreich im Geschäft gewesen sein.
Des Weiteren kann eine U.S. Corporation finanzielle Unterstützung
durch die U.S. Small Business Administration bekommen. Hier kann die
U.S. Corporation u.a. 90-prozentige Darlehen für Geschäftshäuser
oder Agrarbesitz bekommen (es wären also nur 10% Eigenkapital
erforderlich). Unsere Corporationsklienten versorgen wir auf Wunsch
gerne mit Informationen, Anträgen und sonstigen Unterlagen dieser
staatlich geförderten Kreditprogramme.
c) Kapitalisierungen durch Venture Capital
Von allen Kapitalisierungsmöglichkeiten in den USA ist
wahrscheinlich eine Kapitalisierung durch Venture Capital (Risikokapital)
am aussichtsreichsten. Es gibt in den USA fast tausend verschiedene
Risiko-Kapitalgeber mit Investionsvermögen von vielen Milliarden
Dollar. Verständlicherweise ist bei diesen Riesensummen das
Interesse groß sie nicht brach liegen, sondern gewinnbringend
arbeiten zu lassen. Da sich der Geldgeber hierbei an dem zu
kapitalisierenden Unternehmen mit Aktienbesitz beteiligt, ist er
natürlich bedeutend risikofreudiger als eine Bank, die außer Zinsen
an dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens nicht beteiligt
ist. Wenn eine Corporation also nicht in der Lage ist ausreichende
Sicherheiten für die Erteilung eines Bankdarlehens zu bieten und
finanziell nicht stark genug ist eine Börsengenehmigung für einen
öffentlichen Aktienverkauf zu erlangen, aber trotzdem ein
wirtschaftlich sinnvolles Projekt finanzieren will, ist eine
Verbindung mit einer Venture-Capital Gesellschaft der
aussichtsreichste Weg zur Kapitalisierung. Im Rahmen unseres
Kapitalisierungs-Service sind wir in der Lage unsere Klienten mit
den Top-U.S. Banken mit internationalen Abteilungen, sowie Top-U.S.
Risikokapitalgebern in Verbindung zu setzen, und sie bei
Verhandlungen und Vertragsabschlüssen juristisch zu unterstützen.
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